Der größte Teil der einheimischen Fledermausarten steht auf den regionalen und nationalen Rote Listen gefährdeter Säugetiere. Darüber hinaus genießen sie besonderen Schutz auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. FFH-Richtlinie Anhang II und IV). Seit etwa Mitte der 1990er Jahre wurde erkannt, dass Fledermäuse bei vielen landschaftsbezogenen Planungen, infolge ihrer komplexen Landschaftsnutzung, betroffen sind. Dieses und die Tatsache, dass sich in vielen Fällen Problemlösungen oder Vermeinungs-Verminderungsmaßnahmen erarbeiten lassen, hat dazu geführt, dass Fledermäuse seither verstärkt bei Planungen berücksichtigt werden müssen. Erste allgemeine Methodenentwicklungen und Minimalanforderungen für Untersuchungen wurden von Brinkmann et al. (1996) formuliert. Später folgten Übersichtsartikel und Konkretisierungen für die Bereiche Windenergie und Straßenplanungen.